Ort

Todtmoos | Reha-Zentrum

Vergütung

Entgeltgruppe 3 TV EntgO-DRV
(38.243,03-45.348,44 Euro)

Eintrittsdatum

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigung

Teilzeit, Unbefristet

Bewerbungsfrist

17. Juni 2026

Ausschreibungsnummer

17-23-19-2026

Aufgaben

In Ihren Aufgabenbereich fällt:

die Zubereitung von Kaltverpflegung (dazu gehören u. a. Abendessen, Frühstück, Salate, Desserts und kalte Vorspeisen für die Verpflegung der Rehabilitand*innen, sowie die Mithilfe bei der Erstellung und Zubereitung von kalt-warmen Buffets);

das Durchführen von Reinigungsarbeiten im Speisesaal und

Überwachen der Funktionalität der Einrichtungen, Anlagen, Geräte und Automaten.

Sie arbeiten im Servicebereich zum reibungslosen Ablauf bei Frühstück, Mittag- und Abendessen mit und Unterstützen bei der Zubereitung der warmen Mittagsverpflegung (dazu gehören u. a. Mithilfe bei der Zubereitung unter Zuhilfenahme und Verwendung der gewerblichen Großküchenmaschinen; Abfallentsorgung; Bedarfsmeldungen für Lebens- und Verbrauchsmittel).


Mit den genannten Tätigkeiten sind aufgabenspezifische körperliche Anforderungen verbunden, die eine gute physische Belastbarkeit voraussetzen.


Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Tätigkeitsbereich

Das Reha-Zentrum Todtmoos, Klinik Wehrawald der Deutschen Rentenversicherung Bund, ist eine Rehabilitationsklinik mit 224 Betten. In drei Indikationen (Psychosomatik, Pneumologie und Psycho-Pneumologie) bieten wir eine hochwertige Rehabilitationsmedizin an. Mitten im Hochschwarzwald gelegen setzen sich die Mitarbeitenden unsere Klinik Wehrawald in Todtmoos für Rehabilitand*innen ein, die aus dem gesamten Bundesgebiet zu uns kommen.

Profil

Für diese Tätigkeit ist keine Ausbildung erforderlich.


Wünschenswerterweise verfügen Sie über Erfahrungen in den genannten Bereichen und

sind teamfähig und zuverlässig.

Sie schätzen eine selbständige Arbeitsweise und haben eine Vorliebe für gutes Essen, Sauberkeit und Hygiene und schrecken auch nicht vor der Verwendung von Küchengeräten und Utensilien zurück.

Weitere Informationen

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Zur Besetzung der Position werden wir mit Bewerbenden, die sich in der engeren Auswahl befinden, Gespräche führen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.

Ihre Benefits

30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche

Jahressonder-zahlungen und vermögenswirksame Leistungen

Betriebliche Altersversorgung (VBL)

Weihnachtsgeld

Faires Gehalt

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